Verkehrs- und OWi-Recht

Unsere Kanzlei vertritt Geschädigte von Verkehrsunfällen und setzt für sie einen angemessenen Schadensausgleich durch.

Für die genaue Ermittlung der Tatsachenlage arbeiten wir eng mit Gutachtern und Sachverständigen zusammen, zu denen die Kanzlei dauerhaft ein vertrauensvolles Verhältnis aufgebaut hat.

Wichtig: Geschädigte müssen für das Honorar eines Rechtsanwaltes nicht aufkommen. Diese Kosten müssen in Verkehrsunfallsachen stets vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung im Rahmen des Schadensersatzausgleiches getragen werden.

Auch Schädigern, die ihr Prozessrisiko verringern möchten, bieten wir kompetente Beratung an.

Die Kanzlei Dr. Doganay & Doganay wird ebenfalls für Mandanten tätig, denen Ordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Handyverstöße, Abstandsunterschreitungen, Verstöße gegen das LMBG etc.) zur Last gelegt werden. 

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