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Unserem zuständigen Rechtsanwalt Robert Eslam wurde durch die Rechtsanwaltskammer in Frankfurt am Main auf Grund seiner theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.
Die bloße Anwendung von rechtlichen Vorschriften reicht im Arbeitsrecht oftmals nicht aus, um geeignete und zufriedenstellende Ergebnisse zu erzielen. Ohne Verhandlungsgeschick und Taktik kommt man oftmals nicht ans Ziel. Wir helfen Ihnen, das optimale Ergebnis zu erreichen. Im Bereich des Arbeitsrechts beraten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht sowie im kollektiven Arbeitsrecht. Im kollektiven Arbeitsrecht beraten wir auch umfassend Betriebsräte.
Die Betreuung unserer Mandaten umfasst das Arbeitsrecht von der Begründung und Gestaltung des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung.
Unter anderem erstreckt sich unsere Beratung auf die folgenden Gebiete:
- Entwerfen von Arbeitsverträgen
- Abmahnungen
- Abfindungen/Abfindungsvereinbarungen
- Kündigung/Kündigungsschutz
- Zeugniserteilung
- Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
- Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers (z. B. Gehaltsansprüche, Urlaubsansprüche, Mutterschutz, Mobbing, Versetzung, Entgeltfortzahlung etc.)
- Beratung von Betriebsräten
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